Was ist bei Kindern zu beachten?Alle Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren (ausgenommen Notfalluntersuchungen), also auch alle radiologischen Untersuchungen setzen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus. Bei einigen Untersuchungen muss die Einverständniserklärung zusätzlich in schriftlicher Form vorliegen bzw. erfolgen. Das wachsende Gewebe von Kindern und Jugendlichen ist besonders strahlenempfindlich. Wir prüfen hier ganz genau, ob Röntgenaufnahmen nicht auch durch MRT oder Sonographie ersetzt werden können. Kommt nur die Röntgenaufnahme in Frage, werden die Bestrahlungsparameter genau auf das Alter und das Gewicht des Kindes abgestimmt. |